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Gemeinde Wagrain

Erwerb von Immobilien in Wagrain

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Erwerb von Immobilien in Wagrain

In Österreich sind für die Raumordnung und somit auch für die Regelung der Freizeitwohnsitze die Bundesländer zuständig. Deshalb gibt es 9 unterschiedliche Landesraumordnungsgesetze. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere in Salzburg beim Erwerb von Ferienimmobilien besondere Restriktionen bestehen. Die Nutzung einer Immobilie als Freizeitwohnsitz ohne eine entsprechende Genehmigung ist verboten und kann zur Folge haben, dass die Immobilie im schlimmsten Fall sogar gerichtlich versteigert wird. 

 

Grundsätzlich sollte bereits vor dem Erwerb einer Immobilie in Wagrain geklärt werden, welche Nutzung möglich ist bzw. welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. 

 

Wegen der Komplexität der mit dem Eigentumserwerb von Liegenschaften zusammenhängenden rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte den Bürgermeister oder das Bauamt der Gemeinde.