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Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Dieser Leitfaden soll ihnen eine kleine Hilfestellung geben.
Standesamt: Bei einem Todesfall innerhalb der Wohngemeinde ist der Todesfall beim Standesamt, Zimmer 103 (Christine Traninger +43 6413 8213 18) spätestens am folgenden Werktag zu melden und es sind folgende Urkunden mitzubringen:
Friedhofverwaltung: Kontaktaufnahme betreffend Grabstätte (Amtsleiter Peter Eschbacher +43 6413 8213 22). Die Friedhofordnung ist einzuhalten. Vor der späteren Aufstellung des Grabmales ist eine neuerliche Kontaktaufnahme notwendig.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder außerhalb der Wohngemeinde sind die selben Unterlagen, wie oben für das Standesamt angeführt, mitzubringen. Zusätzlich sind Dokumente mitzubringen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorge für die Bestattung getroffen hat (z.B. Wiener Verein).
Laut gesetzlicher Bestimmung gilt eine Aufbahrungsdauer von 2 bis 4 Tagen zwischen Todesfall und Beerdigung.
Zwei Aufbahrungen gleichzeitig sind möglich, jedoch muss dies mit der ersten Trauerfamilie und dem jeweiligen Bestattungsunternehmen abgesprochen werden.
Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten Gestaltung durch den Wagrainer Kirchenchor (Kathi Oberbichler +43 664 49 88 177) Gestaltung durch die Bläsergruppe der Wagrainer Musikkapelle (Hans Höller +43 6413 8687). Wenn eine Gestaltung durch die Bläsergruppe erwünscht ist, sind nur folgende Begräbniszeiten möglich: Sommer 16.00 Uhr / Winter 15.00 Uhr Die Gestaltung durch selbst organisierte Gruppen ist natürlich auch möglich.